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Warum gelten für elektronische Steuererklärungen nicht die selben Maßstäbe, wie für Papierrechnungen?

 Oliver KlingerSenior Berater für IT Sicherheit mit dem Fokus auf Public Key Infrastrukturen, Verschlüsselung, digitaler Signatur, elektronische Rechnungsstellung sowie Identity und Access Management und IT Compliance bei der Logica Deutschland GmbH & Co. KG, ist anderer Meinung als Peter tom Suden. Seiner Ansicht nach ist die Anbringung einer qualifizierten elektronischen Signatur bei einer elektronischen Rechnung die berühmte Kanone, mit der auf Spatzen geschossen wird. Einer elektronischen Rechnung wird auf diese Weise ein Sicherheitsniveau zugeordnet, welches die im Vergleich dazu geradezu erschreckend unsichere Papierrechnung noch niemals hatte. Und dennoch werden Papierrechnungen seit Jahrzehnten in sämtlichen B2x-Szenarien anstandslos akzeptiert - sogar vom Gesetzgeber. Wäre heute die vom Autor angesprochene Beweis-, Beleg- bzw. Urkundsfunktion bei Papierrechnungen gegeben, müsste ich zustimmen. http://www.elektronische-steuerpruefung.de/e_rechnungen/klinger-1.htm