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Es gibt keine Gleichstellung zwischen elektronischer und Papierrechnung

Wie man sieht, kann man vortrefflich darüber streiten, ob Rechnungen eine Signatur benötigen oder nicht. Was mich betrifft, so meine ich weder, dass die qualifizierte Signatur für Rechnungen ideal ist, noch das man in der elektronischen Variante auf jegliche Absicherung verzichten kann. Schließlich ist bekannt, dass sich ungesicherte, elektronische Informationen absichtlich und versehentlich sehr leicht und in auch in Massen modifizieren lassen. Somit ist auch klar: Es kann keine exakte “Gleichstellung” geben, weil es unterschiedliche Technologien sind, für die unterschiedliche Randbedingungen gelten, auf die auch die gesetzlichen Vorgaben abgestimmt sein müssen. Was also letztlich als “Gleichstellung” gesehen wird, ist heute völlig ungewiß und wird wohlweißlich auch in dem derzeitigen VORSCHLAG (nicht mehr und nicht weniger) der EU-Kommission nicht definiert.

Letztendlich gehen beide vorherigen Beiträge an der Praxis vorbei. Die Signatur ist nämlich gar nicht das Problem und sie ist auch nicht teuer. Wir erhalten von unseren freiberuflichen Beratern  Rechnungen, die für Signatur und Verifikation insgesamt Kosten von 0,48€ pro Rechnung verursachen. Das Ganze funktioniert über eine Portallösung völlig unproblematisch.

Die Herausforderung liegt vielmehr in der Übertragung der Daten zwischen den IT-Systemen der Beteiligten. Zumindest für den Empfänger liegt nämlich genau da ein - oder gar der wesentliche - Nutzenaspekt. Das “Abtippen” eines PDFs ist nämlich mindestens ähnlich aufwändig, wie die Erfassung einer Papierrechnung. Hier spielt die Musik!

Bezüglich des Vorschlags der EU-Kommission lässt sich Folgendes festhalten:

- Das Ganze resultiert aus dem ZWISCHENbericht einer Arbeitsgruppe zu eInvoicing, die ihren Endbericht erst Ende 2009 vorlegen wird. Insofern handelt es sich um einen “Schnellschuss”, der sich im Rahmen der Diskussion zum Abbau der Steuerbürokratie öffentlichkeitswirksam darstellen ließ.

- Elimierung der Signatur ist nur einer von einer ganzen Reihe von Vorschlägen der Kommission zur Vereinheitlichung des Rechnungs-Handling in der EU. So gibt es Vorschläge zu diversen Änderungen bei der Archivierung, zu einem “simplified invoice” und vieles mehr. Explizites Ziel ist auch die Erschwerung des Steuerbetrugs. Ob die Abschaffung der Signatur da hilft?

- Weil es EU-weit gelten soll, muss die Mehrwertsteuerrichtlinie geändert werden, was der Zustimmung von 27 Staaten bedarf. Daher sagt die EU selbst, dass vor 2013 keine Änderung der Rechtslage erfolgen wird.

- Ob 2013 neue, einheitliche Vorgaben kommen und wie sie aussehen, ist derzeit überhaupt nicht absehbar. Damit ist auch nicht klar, ob die Signatur gänzlich wegfällt, vereinfacht oder nur geändert wird.

- Klar ist lediglich, wer heute signiert, kann bereits heute die Einsparungen erschließen und liegt auch zukünftig auf der sicheren Seite.

-  Wem die Signatur zu kompliziert, umständlich etc. ist, der kann diese - wie auch alle anderen - Vorgaben bei Rechnungen, durch Dienstleister erfüllen lassen. Was immer die EU bringt, werden die Dienstleister diese Vorgaben ohnehin umsetzen (müssen).

Fazit: Warten auf “bessere Zeiten” ist nicht sinnvoll, denn zumindest in einem Punkt besteht Einigkeit bei den “Experten”: Elektronische Rechnungen ermöglichen gegenüber Papierrechnungen erhebliche Prozessoptimierungen und Kosteneinsparungen. Warum sollen die erst ab 2013 genutzt werden?

Warum gelten für elektronische Steuererklärungen nicht die selben Maßstäbe, wie für Papierrechnungen?

 Oliver KlingerSenior Berater für IT Sicherheit mit dem Fokus auf Public Key Infrastrukturen, Verschlüsselung, digitaler Signatur, elektronische Rechnungsstellung sowie Identity und Access Management und IT Compliance bei der Logica Deutschland GmbH & Co. KG, ist anderer Meinung als Peter tom Suden. Seiner Ansicht nach ist die Anbringung einer qualifizierten elektronischen Signatur bei einer elektronischen Rechnung die berühmte Kanone, mit der auf Spatzen geschossen wird. Einer elektronischen Rechnung wird auf diese Weise ein Sicherheitsniveau zugeordnet, welches die im Vergleich dazu geradezu erschreckend unsichere Papierrechnung noch niemals hatte. Und dennoch werden Papierrechnungen seit Jahrzehnten in sämtlichen B2x-Szenarien anstandslos akzeptiert - sogar vom Gesetzgeber. Wäre heute die vom Autor angesprochene Beweis-, Beleg- bzw. Urkundsfunktion bei Papierrechnungen gegeben, müsste ich zustimmen. http://www.elektronische-steuerpruefung.de/e_rechnungen/klinger-1.htm 

Ab 2009 brauchen auch Faxrechnungen eine qualifizierte Signatur

Bisher war es problemlos Rechnungen per Fax zu schicken auch unsigniert - das ist nur noch bis zum Ende des Jahres. Danach müssen Faxrechnungen mit einer fortgeschrittenen elektronischen Signatur versehen werden, um problemlos die  Vorsteuer abziehen zu können.