Die Signatur ist kein umsatzsteuerliches, sondern ein handelsrechtliches Problem.

 Peter tom Suden, Steuerberater in Cuxhaven, arbeitet an Lösungen zur Organisation des Rechnungswesens in Klein- und Mittelunternehmen sowie an Modellen zur Kanzleiorganisation in kleinen und mittelgroßen Steuerberaterkanzleien. Er schreibt über die neue Botschaft der EU- Kommission: 
 via:  http://www.elektronische-steuerpruefung.de/e_rechnungen/tom-suden-1.htm
“ Als ich die Überschrift las, hatte ich bereits eine böse Ahnung. Nach dem genaueren Studium der Willensbotschaft der EU-Kommission bin ich erschüttert ob der Naivität der handelnden Personen. Wieder einmal bekam ich ein festgefügtes Vorurteil über die EU bestätigt, denn: Die Signatur ist kein umsatzsteuerliches, sondern ein handelsrechtliches Problem. Sie sichert die Beweisfunktion der elektronischen Rechnung über die Herstellung von Beleg- und Urkundsfunktion. Im Zivilrecht ersetzt die qualifizierte elektronische Signatur die Handunterschrift für elektronische Dokumente und bestätigt damit die Wirksamkeit einer rechtlich verbindlichen Erklärung…. 

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