Oh, wie nett …

 

Der Rechnungstag-Referent, Stefan Groß schreibt zu den Neuerungen des Jahressteuergesetzes, die die Unternehmen jetzt ereilt. 

Lauf Stefan Groß, Spezialist in Sachen elektronische Rechnungen im Zusammenhang mit Steuererklärungen und unser Referent für dieses hochspannende Thema, teilt mit, dass die Schonzeit für GDPdU-Verweigerer endgültig vorbei zu sein scheint.

Grund für diese Annahme bildet eine kaum beachtete Änderung der Abgabenordnung, welche mit dem Jahressteuergesetz 2009 (JStG 2009) einher geht. Demnach soll es künftig im Ermessen der Finanzverwaltung liegen, bei Nichteinräumung des Rechts auf Datenzugriff ein Verzögerungsgeld von EUR 2.500 bis EUR 250.000 zu erheben.

Weiter Informationen bei unserem Medienpartner http://www.elektronische-steuerpruefung.de/kommentare/gross-georgius-1.htm 

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