Der Rechnungsempfänger kann eine Rechnung, die inhaltlich oder formal nicht rechtskonform ist, ablehnen. Sobald er den Betrag jedoch begleicht, akzeptiert er die Rechnung und hat damit auch mögliche Konsequenzen zu tragen. Im schlimmsten Fall kann dies dazu führen, dass der Vorsteuerabzug nicht anerkannt wird. Ob er nachfolgend an seinen Lieferanten mit Forderungen herantritt, hängt dann vom Einzelfall und sicherlich auch dem Rechnungs- und Vorsteuerbetrag ab. (Raimund Schlotmann, Geschäftsführer Itella Information GmbH
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