Neuerung geplant - Erfordernis der Sammelrechnung soll entfallen

Es scheint nun tatsächlich auch Vereinfachungen im Zusammenhang mit elektronischen Rechnungen zu geben. Gefunden habe ich den Artikel von Stefan Groß, Steuerberater aus München und Referent auf dem Rechnungstag in München bei einem unserer Medienpartner, www.elekronische-steuerpruefung.de.
In dem geplanten Gesetz zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Steuerverfahrens (Steuerbürokratieabbaugesetz) ist nämlich eine bislang kaum beachtete Änderung zu elektronisch übermittelten Rechnungen und damit auch eine Vereinfachung.
Diese sieht vor, dass im Rahmen des elektronischen Datenaustauschs (EDI) das Erfordernis einer zusammenfassenden Rechnung (Sammelrechnung) künftig entfallen soll. Bislang verlangte das Umsatzsteuergesetz im EDI-Fall zusätzlich eine zusammenfassende Rechnung in Papierform bzw. in elektronischer Form, letzteres verbunden mit dem Erfordernis einer qualifizierten elektronischen Signatur. Mit der geplanten Gesetzesänderung  geht der deutsche Gesetzgeber konform mit Art. 233 Abs. 1 Buchst. b der Mehrwertsteuersystemrichtlinie (MwStSysRL) und will künftig auf die verschärfte Anforderung einer Sammelrechnung (Art. 233 Abs. 3 MwStSysRL) verzichten.

Näheres finden Sie unter http://www.elektronische-steuerpruefung.de/e_rechnungen/gross_steigauf_1.htm

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