Im vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie geförderten Projekt „Elektronische Rechnungsabwicklung“ erstellt ibi research an der Universität Regensburg eine kostenlose und umfassende Marktübersicht für kleine und mittlere Unternehmen. Dadurch soll der Nutzen der elektronischen Rechnungsabwicklung den Unternehmen neutral und übersichtlich dargestellt werden.
Weitere Informationen zum Projekt finden Sie unter www.elektronische-rechnungsabwicklung.de.
70 Prozent weniger Kosten
Durch die automatisierten Abläufe bei der Rechnungsverarbeitung könnten Firmenkunden rund 70 Prozent an Kosten einsparen – gegenüber den traditionellen papierbasierten Verfahren. http://www.mittelstanddirekt.de/c116/m187/um255/d5707/default.html
Mitglieder unterstützen durch Zusammenarbeit das dynamische Wachstum des e-Invoicing Marktes in Deutschland.
Frankfurt am Main - 06. Mai 2009
Allein in Deutschland tauschen Unternehmen jedes Jahr 3,25 Milliarden Rechnungen aus (EBA Report, 2008). Wenn es gelingt, pro Vorgang nur 10 Euro der Kosten einzusparen (Bonpago, 2007), so summiert sich das Einsparpotenzial auf 32,5 Milliarden Euro pro Jahr. Insbesondere in der aktuellen Finanz- und Wirtschaftskrise nutzen immer mehr Unternehmen die Kostenvorteile durch den Einsatz elektronischer Rechnungen mit ihren Geschäftspartnern. Der Verband unterstützt interessierte Unternehmen mit entsprechenden Informationen zu Kostenvorteilen, zur Rechtssicherheit und zu Qualitätsstandards sowie bei der Planung und Umsetzung der Projekte. Um das dynamische Wachstum des Marktes weiter zu beschleunigen, werden, in Zusammenarbeit mit weiteren nationalen und internationalen Interessengruppen, technische und prozessualeStandards für den elektronischen Rechnungsaustausch festgelegt. Mitglieder des Verbandes sind sowohl Anbieter von Produkten und Services als auch Berater und Wirtschaftsprüfer. Durch die Vereinbarung so genannter Roaming Abkommen zwischen den Anbietern wird der elektronische Rechnungsaustausch fürUnternehmen weiter erleichtert. Über den Verband Elektronische Rechnung e.V.Seit Ende 2008 widmet sich eine unabhängige Expertengruppe, die sich jetzt als Verband organisiert, dem Thema Elektronische Rechnung. Sie soll die Vorteile der elektronischen Rechnungen im Geschäftsdokumentenaustausch aufzuzeigen und insbesondere den Nutzen und die Einsparpotenziale hervorheben. Die Der Verband setzt sich aktuell aus Vertretern der folgenden Unternehmen zusammen: billinx- Lufthansa AirPlus Servicekarten GmbH, crossinx GmbH, First, Businesspost GmbH, nexMart GmbH & Co. KG, TecCom GmbH, B&L Management Consulting GmbH, Bonpago GmbH und Peters, Schönberger & Partner GbR. Der Verband zählt auch die Deutsche Bank AG zu seinen aktiven Ansprechpartnern.
Pressekontakt: Elektronische Rechnung e.V. Vorsitzender des Vorstandes Verband Hubert Hohenstein c/0 Teccom GmbH Key Account & Business Development Manager Steinheilstr. 10 85737 Ismaning Germany Telefon: +49 (0) 89-32 12 16 183E-Mail: hubert.hohenstein@teccom.de
das Thema “elektronischer Rechnungsaustausch” war schon lange Thema im
“Forum Elektronische Steuerprüfung”. Nun ist das Thema in ein
eigenständiges Portal ausgelagert: www.rechnungsaustausch.org. Offizieller
Start ist der 1. September 2009.
Europaweit könnten Firmen auf diesem Wege Papier und Verwaltungskosten einsparen. In Deutschland sind es nur vier Prozent der Firmen, die auf elektronische Rechnungen setzen. von Wilko Steinhagen weiterlesen ….http://www.ftd.de/karriere-management/management/:digitale-dokumente-bruessel-promotet-e-rechnung/50007596.html
Wie man sieht, kann man vortrefflich darüber streiten, ob Rechnungen eine Signatur benötigen oder nicht. Was mich betrifft, so meine ich weder, dass die qualifizierte Signatur für Rechnungen ideal ist, noch das man in der elektronischen Variante auf jegliche Absicherung verzichten kann. Schließlich ist bekannt, dass sich ungesicherte, elektronische Informationen absichtlich und versehentlich sehr leicht und in auch in Massen modifizieren lassen. Somit ist auch klar: Es kann keine exakte “Gleichstellung” geben, weil es unterschiedliche Technologien sind, für die unterschiedliche Randbedingungen gelten, auf die auch die gesetzlichen Vorgaben abgestimmt sein müssen. Was also letztlich als “Gleichstellung” gesehen wird, ist heute völlig ungewiß und wird wohlweißlich auch in dem derzeitigen VORSCHLAG (nicht mehr und nicht weniger) der EU-Kommission nicht definiert.
Letztendlich gehen beide vorherigen Beiträge an der Praxis vorbei. Die Signatur ist nämlich gar nicht das Problem und sie ist auch nicht teuer. Wir erhalten von unseren freiberuflichen Beratern Rechnungen, die für Signatur und Verifikation insgesamt Kosten von 0,48€ pro Rechnung verursachen. Das Ganze funktioniert über eine Portallösung völlig unproblematisch.
Die Herausforderung liegt vielmehr in der Übertragung der Daten zwischen den IT-Systemen der Beteiligten. Zumindest für den Empfänger liegt nämlich genau da ein - oder gar der wesentliche - Nutzenaspekt. Das “Abtippen” eines PDFs ist nämlich mindestens ähnlich aufwändig, wie die Erfassung einer Papierrechnung. Hier spielt die Musik!
Bezüglich des Vorschlags der EU-Kommission lässt sich Folgendes festhalten:
- Das Ganze resultiert aus dem ZWISCHENbericht einer Arbeitsgruppe zu eInvoicing, die ihren Endbericht erst Ende 2009 vorlegen wird. Insofern handelt es sich um einen “Schnellschuss”, der sich im Rahmen der Diskussion zum Abbau der Steuerbürokratie öffentlichkeitswirksam darstellen ließ.
- Elimierung der Signatur ist nur einer von einer ganzen Reihe von Vorschlägen der Kommission zur Vereinheitlichung des Rechnungs-Handling in der EU. So gibt es Vorschläge zu diversen Änderungen bei der Archivierung, zu einem “simplified invoice” und vieles mehr. Explizites Ziel ist auch die Erschwerung des Steuerbetrugs. Ob die Abschaffung der Signatur da hilft?
- Weil es EU-weit gelten soll, muss die Mehrwertsteuerrichtlinie geändert werden, was der Zustimmung von 27 Staaten bedarf. Daher sagt die EU selbst, dass vor 2013 keine Änderung der Rechtslage erfolgen wird.
- Ob 2013 neue, einheitliche Vorgaben kommen und wie sie aussehen, ist derzeit überhaupt nicht absehbar. Damit ist auch nicht klar, ob die Signatur gänzlich wegfällt, vereinfacht oder nur geändert wird.
- Klar ist lediglich, wer heute signiert, kann bereits heute die Einsparungen erschließen und liegt auch zukünftig auf der sicheren Seite.
- Wem die Signatur zu kompliziert, umständlich etc. ist, der kann diese - wie auch alle anderen - Vorgaben bei Rechnungen, durch Dienstleister erfüllen lassen. Was immer die EU bringt, werden die Dienstleister diese Vorgaben ohnehin umsetzen (müssen).
Fazit: Warten auf “bessere Zeiten” ist nicht sinnvoll, denn zumindest in einem Punkt besteht Einigkeit bei den “Experten”: Elektronische Rechnungen ermöglichen gegenüber Papierrechnungen erhebliche Prozessoptimierungen und Kosteneinsparungen. Warum sollen die erst ab 2013 genutzt werden?
Oliver Klinger, Senior Berater für IT Sicherheit mit dem Fokus auf Public Key Infrastrukturen, Verschlüsselung, digitaler Signatur, elektronische Rechnungsstellung sowie Identity und Access Management und IT Compliance bei der Logica Deutschland GmbH & Co. KG, ist anderer Meinung als Peter tom Suden. Seiner Ansicht nach ist die Anbringung einer qualifizierten elektronischen Signatur bei einer elektronischen Rechnung die berühmte Kanone, mit der auf Spatzen geschossen wird. Einer elektronischen Rechnung wird auf diese Weise ein Sicherheitsniveau zugeordnet, welches die im Vergleich dazu geradezu erschreckend unsichere Papierrechnung noch niemals hatte. Und dennoch werden Papierrechnungen seit Jahrzehnten in sämtlichen B2x-Szenarien anstandslos akzeptiert - sogar vom Gesetzgeber. Wäre heute die vom Autor angesprochene Beweis-, Beleg- bzw. Urkundsfunktion bei Papierrechnungen gegeben, müsste ich zustimmen. http://www.elektronische-steuerpruefung.de/e_rechnungen/klinger-1.htm
Peter tom Suden, Steuerberater in Cuxhaven, arbeitet an Lösungen zur Organisation des Rechnungswesens in Klein- und Mittelunternehmen sowie an Modellen zur Kanzleiorganisation in kleinen und mittelgroßen Steuerberaterkanzleien. Er schreibt über die neue Botschaft der EU- Kommission:
via: http://www.elektronische-steuerpruefung.de/e_rechnungen/tom-suden-1.htm
“ Als ich die Überschrift las, hatte ich bereits eine böse Ahnung. Nach dem genaueren Studium der Willensbotschaft der EU-Kommission bin ich erschüttert ob der Naivität der handelnden Personen. Wieder einmal bekam ich ein festgefügtes Vorurteil über die EU bestätigt, denn: Die Signatur ist kein umsatzsteuerliches, sondern ein handelsrechtliches Problem. Sie sichert die Beweisfunktion der elektronischen Rechnung über die Herstellung von Beleg- und Urkundsfunktion. Im Zivilrecht ersetzt die qualifizierte elektronische Signatur die Handunterschrift für elektronische Dokumente und bestätigt damit die Wirksamkeit einer rechtlich verbindlichen Erklärung….
Es werden Immer mehr Unternehmen die im Zuge des elektronischen erfahren, dass durch elektronische Rechnungen Druck- Versand- und Archivierungskosten gesenkt werden können. Gleichzeitig eröffnen sich bessere Kontrollmöglichkeiten und schnellere Abwicklungen. Dabei ist es wichtig nachhaltige Lösungen zu implementieren. Bei der Vielzahl der Möglichkeiten sind kluge Entscheidungshilfen nötig.
Der Rechnungstag-Referent, Stefan Groß schreibt zu den Neuerungen des Jahressteuergesetzes, die die Unternehmen jetzt ereilt.
Lauf Stefan Groß, Spezialist in Sachen elektronische Rechnungen im Zusammenhang mit Steuererklärungen und unser Referent für dieses hochspannende Thema, teilt mit, dass die Schonzeit für GDPdU-Verweigerer endgültig vorbei zu sein scheint.
Grund für diese Annahme bildet eine kaum beachtete Änderung der Abgabenordnung, welche mit dem Jahressteuergesetz 2009 (JStG 2009) einher geht. Demnach soll es künftig im Ermessen der Finanzverwaltung liegen, bei Nichteinräumung des Rechts auf Datenzugriff ein Verzögerungsgeld von EUR 2.500 bis EUR 250.000 zu erheben.
Weiter Informationen bei unserem Medienpartner http://www.elektronische-steuerpruefung.de/kommentare/gross-georgius-1.htm